Hier
können Sie Einsicht in unsere AGBs nehmen, welche beim Kauf
Vertragsbestandteil werden. Bitte lesen Sie sich die Bestimmungen
genau durch, damit später keine Mißverständnisse
auftreten.
Ihr Großhandel Schaible, Stuttgart
Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen
1.
Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher
Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende
Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind unwirksam, auch wenn
wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein
Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen
Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame
Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten
oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck
auf zulässigem Wege erreicht wird.
2.
Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind - sofern nichts anderes vereinbart - stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst
mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens
mit Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung
von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
3.
Preise
Die Preise sind reine Netto-Preise in EURO € und verstehen
sich unfrei, ab Lager Stuttgart, exkl. Verpackung, zuzüglich
der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Preisänderungen
während der Laufzeit unseres Kataloges/Preisliste behalten
wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in der Preisstellung
bleiben vorbehalten.
Es kommen die am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise
zur Anrechnung.
4.
Lieferung
Der Mindestauftragswert beträgt € 50,- netto. bis
€ 750,- Auftragswert erfolgt die Lieferung unfrei auf
Rechnung und Gefahr des Empfängers, ab € 750,- Auftragswert
frei Haus, ausgenommen Sonderversendungen als Expreßgut,
Luftfracht, Schnellpaket, o.ä. Im Falle höherer Gewalt,
wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks
oder behördliche Maßnahmen - jeweils auch bei unseren
Vorlieferanten - sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige
Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem
Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um
mehr als 8 Wochen überschritten, so hat der Käufer
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden
müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet
werden.
5.
Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen netto, jeweils dato Faktura,
zahlbar, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins behalten wir uns
die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht
berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche
den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten
oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen. Nach Vertragsabschluß bekannt werdende Umstände,
die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des
Käufers aufkommen zu lassen, haben sofortige Fälligkeit
aller unserer ausstehenden Forderungen zu folge. für noch
vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können
wir Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluß
irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag
zurücktreten.
6.
Rückgaben
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht
zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung
erfolgt mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis.
Bei vereinbarten Rücksendungen mangelfreier Lieferungen
berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung.
Die Rücksendung hat kostenfrei und in einwandfreiem Zustand
zu erfolgen. Sonderstellungen sind stets von der Möglichkeit
der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen
und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
7.
Garantie/Mängelrügen
a. Garantie: gesetzlich 6 Monate beginnend spätestens ein
Woche nach Erhalt der Ware.
b. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach
Ablieferung, verborgenen Mängel unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich unter genauer Angabe der Gründe
gerügt werden. die Geltendmachung jedweder Mängel
ist nach Ablauf von 5 Tagen seit Empfang der Ware ausgeschlossen.
(Ausschlußfrist). Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig
verpackt und kostenfrei an uns zur Überprüfung zu
übersenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen
erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung,
kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung
der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich
oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatzansprüche jedweder
Art - einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter
Lieferungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
c. Sonderbestellungen Waren, welche von uns nicht katalogmäßig
angeboten werden, gelten als Sonderbestellungen. Für sie
ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen,
es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zur Last gelegt werden könnten.
8.
Eigentumsvorbehalt
a. Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich
unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen
des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Käufer, einschließlich der Einlösung gegebener
Schecks, bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer
vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltenen Eigentum
als Sicherung unserer Saldoforderung.
b. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware
gemäß §950 ist ausgeschlossen. Eine etwaige
Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht.
Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren
durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen
Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für
die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das
gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware
im Sinne dieser Bedingungen.
c. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware
berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr erfolgt.
d. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar
gleich, ob die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen,
uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung,
verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als
an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden
Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der
Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten
anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer
ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz
der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt
von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt.
Wir werden aber die Forderungen nicht selbst einziehen, solange
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner
der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern
die Abtretung an uns anzuzeigen.
e. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit
der vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus
der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der
Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen
Forderungen dem Käufer zustehen.
f. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verzuges
sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen Verträgen
stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige
Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten
ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befindet. Auch diese
Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden
Vertragsverhältnisses.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile
Stuttgart
10. Datenverarbeitung
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werde
im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert.